Für den Notfall vorsorgen
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Ab einem gewissen Alter ist es für viele Menschen schwierig, die eigenen Angelegenheiten wie gewohnt selbstständig zu regeln. Auch durch eine Krankheit oder einen Unfall kann man ganz plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein. Dann ist es gut, vorgesorgt zu haben. Aus rechtlicher Sicht stehen hierzu drei Instrumente zur Verfügung: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.