Nutzen Sie die Geldgeschenke vom Staat und von Ihrem Arbeitgeber. Sparen Sie mit vermögenswirksamen Leistungen (VL).
Unterstützung von Staat und Arbeitgeber
VL sind Sparbeträge, die Ihr Arbeitgeber für Sie anlegt. Er kann sie Ihnen in voller Höhe oder teilweise zahlen. Maximum sind 40 Euro monatlich. Ein VL-Sparvertrag läuft über sieben Jahre. Der Staat unterstützt VL-Sparen mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die VL-Beträge anzulegen. Für Bausparen und Fonds-Sparen gelten folgende Einkommens- und Fördergrenzen:
- 20.000 Euro bei Alleinstehenden
- 40.000 Euro bei Verheirateten
- Jährliche Fördergrenze: 400 Euro
Förderung beim Fonds-Sparen
Beim Fonds-Sparen belohnt der Staat die jährlichen Einzahlungen mit einer Prämie von 20 Prozent. Beim Höchstbetrag von 400 Euro bedeutet das ein Geldgeschenk von 80 Euro (20 Prozent von 400 Euro).