Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zu gewähren. Damit werden einmalig Zuschüsse gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Um die Soforthilfe beziehen zu können, müssen Antragsteller wirtschaftliche Schwierigkeiten (Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass) infolge der Corona-Pandemie nachweisen können.
Die Höhe der Liquiditätshilfe soll wie folgt gestaffelt werden:
- bis zu 5 Beschäftigte: Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro
- bis zu 10 Beschäftigte: Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro
Die Soforthilfe soll elektronisch beantragt werden können. Die konkrete Antragstellung und Abwicklung ist noch nicht vollständig geklärt und soll über die Bundesländer erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Corona-Schutzschild